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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17 NZB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17 NZB (https://dejure.org/2017,96904)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.09.2017 - L 15 AS 110/17 NZB (https://dejure.org/2017,96904)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. September 2017 - L 15 AS 110/17 NZB (https://dejure.org/2017,96904)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Insbesondere bestehen nach den vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsansicht zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 12/12 R -, juris) und des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 -, juris Rn. 130 ff.) keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des pauschalierten Teilhabebetrages in Höhe von 10 EUR monatlich im Rahmen des abschließenden Leistungskataloges gem. § 28 Abs. 7 S. 1 SGB II. Das BVerfG hat hierzu in seinem o.g Beschluss unter Hinweis auf die Motive des Gesetzgebers ausgeführt: "Die Entscheidung des Gesetzgebers, die in der EVS ausgewiesenen Kosten für außerschulischen Unterricht und Hobbykurse im Wert von 3, 58 EUR als nicht regelbedarfsrelevant zu bewerten, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

    Insbesondere Fahrkosten zu Angeboten i.S.d. § 28 Abs. 7 S. 1 SGB II aber auch die Finanzierung der nötigen Ausrüstung können von der Norm umfasst sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014, a.a.O., Rn. 132).

    Dem Gesetzgeber steht bei der Bemessung des Existenzminimums vielmehr ein weiter Gestaltungsspielraum zu und das Grundgesetz selbst gibt keinen exakt bezifferten Anspruch vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - a.a.O, juris Rn. 80; BSG, Urteil vom 28. März 2013, a.a.O, Rn. 50).

    Eine solche war bereits deshalb nicht geboten, da der Kläger vorliegend die Kostenübernahme für die Teilnahme an einer zusätzlichen außerschulischen Freizeit i.S. von § 28 Abs. 1 S. 3 SGB II begehrt und nicht nach dem Gesetzeszweck vorgesehene notwendige Aufwendungen zur Wahrnehmung der in § 28 Abs. 7 S. 1 SGB II genannten Aktivitäten (vgl. BT-Drs. 17/12036, S. 7), wie z.B. Fahrkosten zu derartigen Veranstaltungen, für die das BVerfG eine verfassungskonforme Auslegung der Ermessensvorschrift des § 28 Abs. 7 S. 2 SGB II fordert (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014, a.a.O, Rn. 132).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Sie lässt sich tragfähig begründen, denn der Gesetzgeber hat Bedarfe für die gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe (vgl. BVerfGE 125, 175 (223); 132, 134 (160, Rn. 64)) zum 1. Januar 2011 gesondert über das sogenannte "Bildungspaket" durch § 28 SGB II gedeckt, worauf § 19 Abs. 2 SGB II verweist (BTDrucks 17/3404, S. 72).

    Die Verfassung verbietet dies nicht (vgl. BVerfGE 125, 175 (237)); sie sind damit weiterhin Teil des existenzsichernden Bedarfs, den der Gesetzgeber zu decken hat (§ 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II) und werden darüber hinaus nach § 28 und § 29 SGB II auch gewährt, wenn kein Anspruch auf Leistungen für den Regelbedarf besteht.

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Insbesondere bestehen nach den vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsansicht zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 12/12 R -, juris) und des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 -, juris Rn. 130 ff.) keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des pauschalierten Teilhabebetrages in Höhe von 10 EUR monatlich im Rahmen des abschließenden Leistungskataloges gem. § 28 Abs. 7 S. 1 SGB II. Das BVerfG hat hierzu in seinem o.g Beschluss unter Hinweis auf die Motive des Gesetzgebers ausgeführt: "Die Entscheidung des Gesetzgebers, die in der EVS ausgewiesenen Kosten für außerschulischen Unterricht und Hobbykurse im Wert von 3, 58 EUR als nicht regelbedarfsrelevant zu bewerten, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

    Dem Gesetzgeber steht bei der Bemessung des Existenzminimums vielmehr ein weiter Gestaltungsspielraum zu und das Grundgesetz selbst gibt keinen exakt bezifferten Anspruch vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - a.a.O, juris Rn. 80; BSG, Urteil vom 28. März 2013, a.a.O, Rn. 50).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Sie lässt sich tragfähig begründen, denn der Gesetzgeber hat Bedarfe für die gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe (vgl. BVerfGE 125, 175 (223); 132, 134 (160, Rn. 64)) zum 1. Januar 2011 gesondert über das sogenannte "Bildungspaket" durch § 28 SGB II gedeckt, worauf § 19 Abs. 2 SGB II verweist (BTDrucks 17/3404, S. 72).
  • BSG, 28.12.2010 - B 13 R 320/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedürftig und fähig ist (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28. Dezember 2010 - B 13 R 320/10 B -, juris).
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Darüber hinaus verlangt der Zulassungsgrund der Divergenz, dass das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruht (BSG, Beschlüsse vom 20. Mai 2014 - B 13 R 49/14 B -, juris Rn. 10 und vom 28. Februar 2017 - B 13 R 37/16 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Insbesondere bestehen nach den vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsansicht zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 12/12 R -, juris) und des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 -, juris Rn. 130 ff.) keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des pauschalierten Teilhabebetrages in Höhe von 10 EUR monatlich im Rahmen des abschließenden Leistungskataloges gem. § 28 Abs. 7 S. 1 SGB II. Das BVerfG hat hierzu in seinem o.g Beschluss unter Hinweis auf die Motive des Gesetzgebers ausgeführt: "Die Entscheidung des Gesetzgebers, die in der EVS ausgewiesenen Kosten für außerschulischen Unterricht und Hobbykurse im Wert von 3, 58 EUR als nicht regelbedarfsrelevant zu bewerten, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
  • BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rentenüberleitung - Eigentumsschutz der in der DDR

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2017 - L 15 AS 110/17
    Darüber hinaus verlangt der Zulassungsgrund der Divergenz, dass das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruht (BSG, Beschlüsse vom 20. Mai 2014 - B 13 R 49/14 B -, juris Rn. 10 und vom 28. Februar 2017 - B 13 R 37/16 -, juris Rn. 11).
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